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Patienteninfo
Liebe Patientin, lieber Patient,
herzlich willkommen in unserer Praxis. Für das Vertrauen bedanken wir uns.
Vielleicht haben Sie noch nie Krankengymnastik bekommen und sind nun ganz gespannt, was Sie hier wohl erwarten wird. Wir möchten Ihnen den Anfang durch diese Information etwas erleichtern.
Gemeinsam wollen wir uns um Ihre Gesundheit bemühen und aktiv werden.
Wir wünschen uns hierzu eine entspannte Atmosphäre und hoffen auf eine eifrige Zusammenarbeit mit Ihnen.
Für Wünsche und Anregungen haben wir ein offenes Ohr. Lassen Sie es uns aber auch wissen, wenn Ihnen etwas nicht gefallen hat. Wir werden bemüht sein, dies zu verbessern.
Ihr Praxisteam
Ihre Behandlung - eine Therapie ?
Die Ihnen vom Arzt verordnete Leistung der Krankenkasse ist eine Therapie, welche je nach Verordnungsanzahl in Ihrer Gesamtheit zu sehen ist und auch nur in Ihrer Gesamtheit wirksam wird. Nur wenn Sie selbst aktiv mitmachen und zu Hause die Übungen, welche Ihnen Ihr Therapeut zeigt, auch wirklich üben und dann das Erlernte in Ihrem Alltag umsetzen, hat die Ihnen verordnete Therapie auch Erfolg.
Mitzubringen:
Bringen Sie zu den einzelnen Behandlungen bitte immer ein großes Badetuch, sowie angemessene Kleidung (z.B. Jogginganzug) mit.
Zum ersten Termin oder wenn sich Ihre Versichertendaten geändert haben bringen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte mit, sowie Ihre Verordnung,
Hygiene:
Die Therapeuten werden es Ihnen danken, wenn Sie frisch gewaschen oder geduscht zur Behandlung erscheinen.
Parken:
Sollten Sie mit dem Auto zur Behandlung kommen, möchten wir Sie bitten, die für Sie reservierten Parkplätze direkt neben der Praxis zu benutzen.
Nach Ihrer Behandlung:
Sie helfen uns sehr die Übersicht über die Belegung der Räume zur behalten, wenn Sie nach der Behandlung die Türe oder den Vorhang weit offen lassen.
Zuzahlung/Rezeptgebühr:
Nach § 32 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V müssen wir von Ihnen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von derzeit 10% des Gesamtwertes Ihrer Verordnung zuzüglich 10,-€ pro Rezept einbehalten. Die Gebührensätze der einzelnen Krankenkassen können Sie in der ausliegenden Preisliste ersehen.
Behandlungsdauer:
Die Behandlungsdauer orientiert sich zum einen an der Verordnung und zum anderen an der Art Ihrer Beschwerden.
Grundsätzlich gilt: Einfachverordnung 15-20 Min
Mehrfachverordnung 20-30 Min
Die Behandlungsdauer bei Mehrfachverordnungen für die einzelnen verschriebenen Heilmittel richtet sich jeweils nach der Zweckmäßigkeit für die Therapie und wird von Ihrem Therapeuten entschieden.
Auszug aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen:
Verordnung .............................................................Richtwert(Min)........ Position-Nr.
I . Krankengymnastik/Massage
II. Physikalische Therapie
Maßnahmen der Physikalischen Therapie, die als solche selbständig die Krankengymnastik unterstützen, sind als Heilmittel gesondert zu verordnen.
Termine
Das Absagen, Versäumen oder Verspäten führt leider immer wieder zu größeren Mißverständnissen. Bedenken Sie, daß jeder Patient für seine Therapie (zwischen 5-12 Behandlungen) eine bestimmte Behandlungszeit ( 20-30 Min.) zu festen Terminen reserviert bekommt.
Zum eine verkürzt sich Ihre Behandlungsdauer, wenn Sie verspätet zu Ihrem Termin erscheinen. Zum anderen gehen versäumte Termine voll zu Lasten meiner Praxis, da nur für tatsächlich erbrachte Leistungen von den Krankenkassen die Kosten übernommen werden. Desweiteren gehen versäumte Termine auch zu Lasten derjenigen Patienten, welche auf einen Therapiebeginn warten müssen.
Vereinbaren Sie Ihre Termine so, daß diese nur im Notfall abgesagt oder geändert werden müssen und bemühen Sie sich rechtzeitig um Folgetermine, da der Terminplan meistens 1-2 Wochen ausgebucht ist.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher) werden Ihnen in Höhe des jeweiligen Verdienstausfalls (entsprechend Ihrer Verordnung) in Rechnung gestellt. Es gilt die ausliegende Preisliste. Termine am Montag müssen bereits am Freitag abgesagt werden. Einzige Ausnahme: Krankheit, welche durch den Arzt attestiert wurde.
Therapiebeginn und Unterbrechungszeiten:
Bedenken Sie bitte bei Ihrer Terminplanung, daß nach den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien die Therapie in der Regel spätestens 10 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnen muß und in keinem Fall länger als 10 Tage unterbrochen werden darf, da sonst die Krankenkassen die Kosten für die Therapie nicht mehr übernehmen.